Rechtliche Aspekte des Fotografierens von Kulturgütern
Am 8. Oktober 2021, in der Zeit von 14 bis ca. 16 Uhr, veranstaltet der Bundesverband professioneller Bildanbieter ein kostenpflichtiges Webinar, das die Rechtsprechung zum Fotoverbot aus Eigentumsrecht und zur kommerziellen Verwertung von Aufnahmen von Kulturgütern zum Thema hat.
Bilder von Kulturgütern: Fotografieren und veröffentlichen erlaubt?
Berlin, 11.08.2021 – Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) beschäftigt sich in einem Webinar am 8. Oktober 2021 mit der Rechtsprechung zum Fotoverbot aus Eigentumsrecht und zur kommerziellen Verwertung von Aufnahmen von Kulturgütern. Hintergrund ist die neue Fotorichtlinie der Preußischen Schlösserstiftung, die das zustimmungsfreie Fotografieren und Filmen auf dem Stiftungsgelände vereinfacht.
Schlösser, Denkmäler und Gartenanlagen gehören nicht nur für private Zwecke zu beliebten Fotomotiven. Auch im kommerziellen Bereich werden sie gern genutzt: auf Postkarten oder Kalendern, als Kulisse für Fotoshootings, Filmdrehs und Fernsehbeiträge.
Anlässlich der Einführung einer neuen Fotorichtlinie durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), die unter anderem Ergebnis eines konstruktiven Dialogs zwischen SPSG mit dem BVPA ist, widmet sich der Bildagentur-Verband in seinem Webinar am 8. Oktober 2021 diesem schwierigen Feld des Fotorechts, der Fotografie in öffentlich zugänglichen Anlagen: Hier treffen Eigentumsrecht auf Panoramafreiheit, Knipsgebühr auf Berichterstattung, Werbeshooting auf Parkordnung.
Im Vortragsteil der Veranstaltung wird Rechtsanwalt David Seiler folgende Punkte aufgreifen:
- Welche Rolle spielt das Eigentumsrecht beim Fotografieren in öffentlichen Parks?
- Ab wann gilt die Panoramafreiheit?
- Lizenzierung von Außen- und Innenaufnahmen historischer Gebäude
- Unterschiede zwischen redaktioneller und werblicher Bildverwendung
- Fotos von Ausstellungsgegenständen auf Webseiten und in Social Media
- Sind Luftaufnahmen genehmigungspflichtig?
David Seiler berät Unternehmen aus der Content-Branche sowie Verbände und Datenschutzbeauftragte, schwerpunktmäßig zu Fragen des Fotorechts, Datenschutzrechts, IT- und Internetrechts. Er ist als Autor und Lehrbeauftragter tätig und unterstützt den BVPA als Justiziar in rechtspolitischen Fragen.
Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht. Verantwortliche der Stiftung werden für Rückfragen zur Richtlinie zur Verfügung stehen.
Das Webinar findet am Freitag, den 08.10.2021 in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr statt und kann vom internetfähigen PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,– p.P. zzgl. MwSt, für Nicht-Mitglieder € 90,– p.P. zzgl. MwSt.
Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: [email protected] .
Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA):
Der BVPA wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb. Derzeit hat der BVPA über 70 Mitglieder.