Fotografie mit Drohnen
Das Fotografieren und Filmen mit Drohnen ist bei der breiten Masse angekommen. Immer mehr Hobbyfotografen erliegen dem Reiz der fliegenden Kameras. Da ist es Zeit, sich einmal mit den Besonderheiten der Luftbildfotografie auseinanderzusetzen.
Rechtliche Fragen
Zu Beginn ein wichtiger Hinweis: Auch wenn die Kameradrohnen immer kleiner werden und für jedermann verfügbar sind – es handelt sich nicht um ein Spielzeug, sondern bei unsachgemäßem Gebrauch um eine potentielle Gefahrenquelle. Die Gesetzesänderung im April 2017 hat das Fliegen mit Drohnen neu geregelt. Für kleine, leichte Drohnen ist keine Aufstiegserlaubnis oder ein sogenannter Drohnenführerschein notwendig – der Pilot braucht lediglich eine spezielle Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge, und sein Name samt Anschrift muss feuerfest an der Drohne angebracht sein.
Wichtig ist auch die Frage, wo Sie denn überhaupt fliegen dürfen. Bei Markenherstellern sind die sogenannten Flugverbotszonen, wie beispielsweise die nahe Umgebung von Flughäfen, bereits in der Steuerungs-App hinterlegt, sodass Sie diesbezüglich immer auf der sicheren Seite sind. Aber auch über Nationalparks, Privatgrundstücken oder Menschenansammlungen ist das Fliegen verboten. Außerdem gilt die Regel, dass sich die Drohne niemals außerhalb der Sichtweite des Piloten entfernen darf.
Einsatzgebiete
Nun könnten Sie fragen, wofür eine Drohne denn überhaupt geeignet ist, wenn man an vielen Orten gar nicht fliegen darf. Trotz aller Einschränkungen gibt es in der gewerblichen Fotografie eine Fülle von Einsatzgebieten: technische Inspektion von Bahntrassen, Stromleitungen oder anderen Industrieanlagen, Überwachung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Immobilen-Aufnahmen und auch Denkmalpflege – die Kontrolle der Fassaden von Kirchen und anderen Baudenkmälern erfolgt heute mit Drohnen.
Im Hobbybereich werden Drohnen häufig von Reisebloggern eingesetzt, um andere Perspektiven und Einblicke in das Reiseland zu ermöglichen. Aber auch hier gilt, sich vorab gut zu informieren, ob beziehungsweise wo man fliegen darf. Sportler nutzen Fotodrohnen gern, denn sie ermöglichen per Follow-me-Funktion hautnahe Aufnahmen und Videos, zum Beispiel beim Snowboarden, Mountainbiken oder Wasserskifahren, die sie auf anderem Wege nicht erhalten würden.
Aber auch immer mehr Fotografen steigen in die Fotografie mit Drohnen ein. Sie merken, dass eine Drohne inzwischen nicht mehr nur ein Spielzeug ist, mit dem man mal ein bisschen rumfliegen kann. Das Gerät ist tatsächlich eine zusätzliche Kamera, die Einblicke und Perspektiven ermöglicht, die mit einer normalen Kamera nicht oder nur sehr schwer erreicht werden können.
Welche Drohne?
Mit der steigenden Nachfrage nach Fotodrohnen wächst die Zahl ihrer Anbieter und Modelle. Preislich bewegen sich die Modelle zwischen 300 und mehreren Tausend Euro bis in den fünfstelligen Bereich. Für den ambitionierten Hobbyfotografen interessante Drohnen mit fest verbauter Kamera kosten zwischen 1000 und 2000 Euro. Die noch teureren Drohnen, die mit Systemkameras oder leichten DSLRs bestückt werden können, bleiben dann doch eher Berufspiloten vorbehalten. Die Wahl des Fotografen fällt dann je nach bevorzugtem Einsatzgebiet in der bis 1500-Euro-Liga derzeit entweder auf kleine leichte Reisedrohnen wie die Mavic Pro beziehungsweise die YUNEEC Q500. Oder Sie nutzen eine größere Drohne wie zum Beispiel die Phantom 4, die über ein besseres Kameramodul verfügt und für anspruchsvolle Fotografen deutlich interessanter ist. Der größere Sensor sowie die Möglichkeit abzublenden, ermöglicht eine sichtbar bessere Bildqualität.
Mehr zum Thema Fotografie mit Drohnen sowie zu den Besonderheiten der Nachbearbeitung am Beispiel der oben stehenden Drohnenaufnahme lesen Sie in der neuen DOCMA 80 (Ausgabe Januar/Februar 2018)
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