Strafbare Bildbearbeitung
In Berlin demonstriert uns die Justiz derzeit ein Beispiel für strafbare Bildbearbeitung. Eine alte Dame, für ihre Zivilcourage mehrfach öffentlich ausgezeichnet, übermalt eine verbotene Hass-Schmiererei in einer Unterführung als freundliche Botschaft. Und wer – was denken Sie wohl? – wird von der deutschen Justiz nun verurteilt? Ein Zwischenruf von Doc Baumann.
In meiner Schulzeit kam es nicht selten vor, dass ich nach dem Bezug eines neuen Klassenraums oder im Chemiesaal ins Holz der Tischplatten geschnitzte Hakenkreuze entdeckte. Ich machte mich dann umgehend mit meinem Taschenmesser daran, aus dem Symbol so etwas wie ein quadratisches Fenster mit zentralem Fensterkreuz zu machen. Dafür bin ich seitens des Lehrkörpers weder gelobt noch bestraft worden – es hat damals einfach niemand mitgekriegt.
Stellen wir uns ein analoges Beispiel vor: In einer Kirche entdeckt der Küster eines Morgens an der Wand hinter dem Altar ein großflächiges Graffito, das Maria Magdalena mit einem Kruzifix masturbierend darstellt (was in der Kunstgeschichte nicht ohne Vorbild wäre). Pfarrer und Kirchenrat unternehmen erst mal ein paar Wochen lang nichts. Dann steigt eines Tages ein empörtes Gemeindemitglied auf eine Leiter und übermalt die peinliche Stelle mit einem Kind, das die Frau nun in ihrem Schoß hält. Wird der Übermaler nun vom Pfarrer in der nächsten Predigt für sein Engagement gelobt und als Vorbild für alle herausgestellt? Oder zeigt ihn die Gemeinde wegen Sachbeschädigung an und er wird verurteilt?
Richter verwenden in ihren Urteilsbegründungen gern die Floskel, „wie jeder gerecht und billig Denkende“ einen Sachverhalt bewerten würde, und sie meinen damit, dass die Einschätzung einer gewissen Handlung für jeden Bürger mit gesundem Menschenverstand ohne jeden Zweifel klar sei. Ich vermute, dass die „recht und billig Denkenden“ bis auf wenige Ausnahmen das Übermalen für eine angemessene Reaktion hielten und nicht für strafbare Bildbearbeitung.
Nicht so eine Berliner Staatsanwältin. In unserem Fall geht es darum, dass in einem Fußgängertunnel in Zehlendorf lange Zeit der Spruch an der Wand zu lesen war: „Merkel muss weg!“ Keiner unternahm etwas dagegen, von zuständiger Seite wurde er nicht entfernt. Bis sich schließlich die 70-jährige Frau Mensah-Schramm erbarmte und den hässlichen Text zu einem „Merke! Hass muss weg!“ umgestaltete.
Sie wurde von einem Augenzeugen angezeigt, das Gericht nahm die Anklage wegen Sachbeschädigung an, eröffnete einen Prozess und verurteilte die Frau wegen Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe. Der Richter hatte noch angeregt, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Die Staatsanwältin widersprach und erkannte hier eine strafbare Bildbearbeitung, zumal die Angeklagte keine Zeichen von Reue zeige. Darauf folgte eine Verwarnung, bei Verletzung der Bewährung eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro: hinzu kommen die Kosten des Verfahrens.
Frau Mensah-Schramm macht das nicht zum ersten Mal, für ihr Engagement wurde sie mehrfach ausgezeichnet. In der Regel kratzt sie Nazi-Aufkleber von Laternenpfählen oder schrubbt Graffiti von Wänden. Nur, wenn es technisch nicht möglich ist, korrigiert sie das Versäumnis zuständiger Behörden und übermalt.
Bundespräsidenten und andere Würdenträger sprechen in Sonntagsreden oft gern von der notwendigen und lobenswerten Zivilcourage, an der es allzu oft fehle. Stimmt! Aber so lange solche Anklagen möglich sind und Menschen wegen fehlender Reue über ethisch richtiges Verhalten verurteilt werden können, stimmt so einiges nicht. Die Unterscheidung zwischen Wortlaut und Geist des Gesetzes sollte auch in der juristischen Ausbildung mitunter Erwähnung finden – auch wenn wir alle wissen, dass Rechtsprechung und Gerechtigkeit allzu oft auseinanderklaffen. Fachleute schätzen den Anteil an Fehlurteilen hierzulande auf 25%. Aber in diesem Fall geht es nicht um irrende Zeugen oder falsche Gutachten, sondern um demokratische Werte. (Einen Spruch gegen Merkel zu übermalen kann man übrigens schwer als linksradikale Aktion einstufen, wie das viele Web-Kommentatoren getan haben – zur Erinnerung: Angela Merkel ist Vorsitzende der CDU!)
Gerichte machen gern deutlich, dass sie ein bestimmtes Urteil gefällt haben, um ein deutliches Zeichen zu setzen und eine exemplarische Strafe auszusprechen. Diese Anklage hat in der Tat ein deutliches Zeichen gesetzt – vielen Dank, Frau Staatsanwältin!
Recht und billig bzw. gesunder Menschenverstand sind leider sehr dehnbare Begriffe, und dass die Rechtsprechung im weitesten Sinne objektiv nachprüfbare Fakten für eine Klage und und das zugehörige Urteil benötigt, erscheint plausibel.
Aber dieser Fall und das gesprochene Urteil mutet seltsam an.
Könntet Ihr hier bitte das Aktenzeichen des Urteils bzw. einen Link auf die Veröffentlichung des Gerichtes veröffentlichen?
„Recht und billig bzw. gesunder Menschenverstand“
Somit qualifizieren sich die Juristen selbst als krank / nicht zurechnungsfähig. Weil diese, wenn sie bei Verstand wären, nicht gegen die eigenen Landsleute vorgehen würden . Zur Erklärung:
Laut Beurteilung der Firma „Bundesverfassungsgericht“, vom 31. Juli 1973 (Aktenzeichen 2 BvF 1/73), ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es ist rechtsfähig, aber auf Grund der alliierten Vorherrschaft, handlungsunfähig.
Nach dem Waffenstillstand im Mai 1945 wurde der deutschen Bevölkerung dann das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, gemäß der Haager Landkriegsordnung (HLKO)Artikel 43, durch die alliierten Siegermächte auferlegt.
Dieses Grundgesetz wurde nicht von der deutschen Bevölkerung ratifiziert und ist darum auch nichts, was mit einer in freier Selbstbestimmung gegebenen Verfassung zu tun hat.
Im Juli/September 1990 sind die Geltungsbereich (Artikel 23) des Grundgesetzes weggefallen, wodurch das Grundgesetz seine Gültigkeit verlor.
Dadurch ist die Bundesrepublik Deutschland juristisch genauso erloschen, wie die DDR im Jahr 1990.
Faktisch steht fest: die Verwaltung der drei Westmächte (Bundesrepublik Deutschland) verwaltet uns noch immer, allerdings nicht unter „staatlicher“ Gesinnung, sondern nach dem Handelsrecht, da die BRD eine eingetragene „Finanzagentur“ ist./ http://www.deutsche-finanzagentur.de/
Richter haben zudem keine Bestallungsurkunde und sind somit nicht einmal Beamte mit hoheitlichen Rechten. Sie sind Angestellte mit privater Haftung.
Die im Artikel genannte Frau ließ sich betrügen von Scheinrichtern aus eigener Unwissenheit und Gutgläubigkeit.
@hackintoshi: Unter welchem Stein bist Du Troll denn hervorgekrochen? Wenn hier schon Urteile zitiert werden, dann bitte vollständig und dabei auch immer schön die aktuelle Rechtssprechung berücksichtigen! Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Deshalb erspare uns doch Dein Gelalle von „Firma Bundesverfassungsgericht“, Deutschland GmbH oder anderem Schwachsinn.
Zum eigentlichen Artikel ein Zitat von William Gaddis aus seinem Roman „Letzte Instanz“: „Gerechtigkeit gibt’s im Himmel, auf Erden gibt es das Recht!“ Leider ist beides nicht immer identisch.
Oh, ein Reichsbürger … Zur Information: In der Tat ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Die Bundesrepublik ist deshalb auch nicht dessen Rechtsnachfolger, sondern dasselbe Völkerrechtssubjekt, nur eben unter einem anderen Namen und mit einer – glücklicherweise – anderen Verfassung. So wie der Schmetterling, der aus einer Raupe hervorgeht, kein neues Wesen ist, sondern die Raupe in veränderter Form, so ist auch die Bundesrepublik Deutschland derselbe Staat wie das Deutsche Reich – nur schöner und nicht so gefräßig.
Wo bin ich denn hier gelandet? Gehts hier um Photoshop und Lightroom oder ist das ein Forum für Reichsbürgergequatsche?
Das Deutsche Reich gibts nicht mehr zurück. Träum weiter…
Gerechtigkeit und Recht sind nie dasselbe, denn das Zweite sucht das Erste und kann sich ihm nur nähern, aber nie für sich in Anspruch nehmen. Das ist von mir.
Und so mußte der Richter so entscheiden, denn das Beschädigen einer Sache ist nicht rechtens, auch wenn die Sache bereits vorgeschädigt war. Zwei verschiedene Sorten Farbe sind nämlich schwerer zu beseitigen als eine.
Es ist einfach eine lächerliche Diskussion – was da „Recht gesprochen“ wurde, ist in meinen Augen ein Witz. Mehr mag ich dazu gar nicht schreiben. Der deutsche Amtsschimmel ist ja hinlänglich bekannt.
Die gute Frau hätte einen in Kunstaktionen versierten Anwalt gebraucht. Der hätte das locker als Kunst, also die ganze Aktion, deklarieren können.