Noch einmal: Rückvermeisterung der Fotografen
Über den Plan, die 2004 aufgehobene Meisterpflicht für Fotografen wieder einzuführen, kann man ja unterschiedlicher Meinung sein – wie auch die Diskussion des Blog-Artikels zeigt, den mein Redakteurskollege Olaf Giermann zu diesem Thema geschrieben hat. Befremdlich finde ich allerdings die Zweifel, dass es überhaupt eine solche Gesetzesinitiative gäbe, oder dass sie, wenn es sie denn geben sollte, irgendwelche Auswirkungen hätte. Sind Trumps Fake-News-Parolen schon so erfolgreich, dass man uns Journalisten gar nichts mehr glaubt?
Um es abzukürzen: Wer wissen will, was der Stand der Dinge in der Rückvermeisterung ist und uns nicht glaubt, kann das in einem sehr ausführlichen Artikel der Deutschen Handwerks Zeitung nachlesen. Daraus geht hervor, was der Stand des Gesetzgebungsprozesses ist, wen diese Pläne betreffen und was dafür oder dagegen spricht. Falls Sie aber hier geblieben sind:
Die Geschichte des Meisterzwangs in Deutschland beginnt mit dem Mittelalter, als Handwerker in Zünften organisiert waren und nur Mitglieder der jeweiligen Zunft berechtigt waren, ein Handwerk auszuüben. In Preußen wurde der Meisterzwang 1810 abgeschafft und die Gewerbefreiheit eingeführt. 1908 – inzwischen war Preußen ein Teil des deutschen Kaiserreichs – wurde der Meistertitel dann wieder zur Voraussetzung, Lehrlinge auszubilden. Diese Maßnahme war gegen die erstarkende Arbeiterbewegung gerichtet, denn man wollte den handwerklich geprägten Mittelstand stärker von der Arbeiterschaft absetzen. 1935 machten die Nazis den Meisterbrief sogar zur Voraussetzung, um überhaupt ein Handwerk als Gewerbe auszuüben, und auch das hatte unter anderem ein politisches Ziel, nämlich die Juden aus dem Handwerk zu drängen. Nach dem Krieg wurde erneut die Gewerbefreiheit eingeführt, in der Bundesrepublik dann aber 1953 wieder kassiert, womit die Gesetzeslage weitgehend auf den Stand von 1935 zurückgedreht war. Erst 2004 kam die Wende mit den Hartz-IV-Gesetzen: Für viele Gewerke, die in einer Anlage B1 aufgelistet wurden, fiel die Meisterpflicht weg, um einen erleichterten Weg in die Selbstständigkeit zu schaffen. Unter diesen Gewerken sind Berufe wie der Parkettleger, Maßschneider, Kürschner, Schuhmacher, Brauer, Gebäudereiniger, Drucker … und eben der Fotograf.
Vor allem um diese Gewerke der Anlage B1 dreht sich die aktuelle Debatte. Nachdem der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD bereits die Forderung enthielt, den Status des Meisterbriefs zu stärken, stellten die AfD und die FDP im Bundestag Anträge, die Meisterpflicht wieder auszuweiten; zudem brachte die bayerische Landesregierung einen entsprechenden Antrag im Bundesrat ein. Aktuell liegen diese Gesetzesvorlagen zur Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Das Wirtschaftsministerium führt Anhörungen mit den einschlägigen Verbänden durch, von denen viele das Vorhaben gutheißen. Auch der DGB setzt sich dafür ein, für alle Gewerke der Anlage B1 erneut den Meisterzwang einzuführen – und dazu noch für das Bestattungsgewerbe, das in der Anlage B2 enthalten ist. Der Zeitplan sieht vor, ein entsprechendes Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden, so dass es am 1.1.2020 in Kraft treten könnte. Wenn man irgendeinen Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess nehmen will, muss man es jetzt tun; im Herbst wird es vermutlich schon zu spät sein. Die Online-Petition, die die Kollegen von ProfiFoto gestartet haben, kommt also zum richtigen Zeitpunkt.
Wer wäre nun davon betroffen, wenn die Rückvermeisterung Gesetz würde? EU-Ausländer schon mal nicht, denn in den meisten EU-Ländern ist dieser Ausbildungsweg ohnehin unbekannt und in Österreich wurde der Meisterzwang noch früher als in Deutschland abgeschafft. Ein EU-Bürger, der außerhalb Deutschlands ein Gewerbe als Fotograf angemeldet hat, kann dieses auch in Deutschland ausüben – Beschränkungen der Gewerbefreiheit durch den deutschen Gesetzgeber gelten nur für Deutsche. Auch alle Fotografen, die diesen Beruf nicht als Handwerk ausüben, kämen ungeschoren davon – das sind insbesondere Fotojournalisten und künstlerisch tätige Fotografen (was immer man darunter zählen mag). Betroffen ist dagegen das klassische Fotografengewerbe, in dem man im Kundenauftrag beispielsweise Hochzeiten oder Porträts fotografiert. Immerhin ist ein Bestandsschutz vorgesehen: Wer bereits ein Gewerbe als Fotograf angemeldet hat, muss nicht nachträglich den Meistertitel erwerben, was mehrere Jahre dauern könnte, wenn zunächst noch der Gesellenbrief nachgeholt werden müsste. Wer aber künftig in dieses Metier einsteigen will, sei es als Hochschulabsolvent oder als Autodidakt, müsste sich zunächst auf den traditionellen Ausbildungsweg begeben, der vom Auszubildenden über den Gesellen zum Meister führt.
Als Akademiker finde ich diese Debatte einigermaßen bizarr. Es gibt einige wenige Berufe, die einen Hochschulabschluss erfordern – juristische Berufe und Lehrer beispielsweise, oder Ärzte und Apotheker. In der Regel ist es aber anders: Wer einen Job als Physiker, Chemiker, Biologe, Germanist, Philosoph, Soziologe oder Altorientalist sucht, muss keinen Hochschulabschluss nachweisen; er muss nur seinen Arbeitgeber davon überzeugen, dass er die nötige Befähigung hat. Ich selbst bin Diplom-Informatiker, weiß aber sehr gut, dass Aufgaben, für die Informatiker ausgebildet sind, auch von Leuten erfüllt werden, die keinen Abschluss haben und deshalb nicht unbedingt schlechter sind.
Die gängigste Rechtfertigung, die Gewerbefreiheit einzuschränken, ist die, dass Kunden vor lebensgefährlichen Fehlleistungen geschützt werden müssten: Man fordert einen bestimmten Ausbildungsstand, damit jemand einen bestimmten Beruf ausüben kann. Das ist bei Juristen, Ärzten und Apothekern ebenso nachvollziehbar wie bei Elektrikern, Maurern und Installateuren. Fotografen hingegen zählt man gewöhnlich nicht zu den Handwerkern, die das Leben ihrer Kunden gefährden könnten, vereinzelte Unfälle mit Kameradrohnen einmal ausgenommen. Weiterhin gehen Verfechter des Meisterzwangs davon aus, dass Meisterbetriebe eine größere Beständigkeit hätten und ein Kunde daher noch nach Jahren Gewährleistungsansprüche bei unzureichenden Leistungen geltend machen könnte. Ob Fotos etwas taugen, stellt man allerdings recht schnell fest, so dass dieser Aspekt kaum begründet, weshalb das Fotografengewerbe einen Meisterzwang erfordert. (Schon weil mein Großvater als Klempnermeister pleite gegangen ist, bin ich auch nicht davon überzeugt, dass Meisterbetriebe mehr Chancen für das wirtschaftliche Überleben haben.)
Der Meisterzwang für Fotografen erscheint mir als Anachronismus, als Versuch, sich seine Pfründe zu sichern – aber nicht durch Leistungen, die ein Fotograf leicht mit seinem Portfolio nachweisen könnte, sondern durch einen Meisterbrief, der im Grunde wenig besagt.
Wohl habe ich nach meinem Ingenieur-Studium noch eine Lehre als Fotograf abgeschlossen (um wissenschaftliche Forschung besser dokumentieren zu können), bin allerdings kein Meister. Und dennoch seit 1992 selbstständiger Fotograf.
Die Aufhebung der Meisterpflicht im Jahr 2004 wurde offensichtlich von vielen Dilettanten als Freibrief gewertet, ab sofort alles machen zu dürfen. Das nach wie vor Gewerbe angemeldet werden müssen, wird geflissentlich übersehen. Behörden, die zuvor wenigstens ab und zu einen kritischen Blick riskiert haben, stöhnen unter der unüberwindlichen Last der selbst aufgebürdeten Bürokratie … keine Zeit, keine Kapazitäten.
Und so gehen Amateure ganz unverfroren gewerblichen Tätigkeiten unter dem Motto – wo kein Kläger, da kein Richter – nach. Unterstützt werden sie dabei von Portalen, die vermeintliche und selbsternannte EXPERTEN rekrutieren. Im Vergleich dazu wirkt der gerahmte Meisterbrief des Urahnen wie eine Tiefenprüfung.
Weshalb nur zetern Dilettanten über eine mögliche Meisterpflicht, von der sie doch nie und nimmer betroffen sind? Denn schließlich ist der erfolgreiche Abschluss des Lehrberufs Fotograf die unabdingbare Voraussetzung, um die Qualifizierung zum Meister anstreben zu können oder müssen. Amateuren werden weder Rechte genommen noch eingeschränkt. Nach wie vor können sie nebenberuflich wirken, und auch für die, die sich selbstständig machen wollen, gibt es Möglichkeiten ohne den Umweg über die Meisterprüfung – so wie auch bereits vor 2004.
Rückvermeisterung bedeutet: auschließlich Meister bzw. von Meistern geführte Betriebe dürfen fotografische Leistungen (z. b. Hochzeitsfotografie) anbieten. Fotografen ohne Meitertitel oder Personen ohne fotografische Ausbildung dürfen es nicht (dürften aber ggf. für einen Meiterbetrieb arbeiten).
Die große Masse der heute tätigen Fotografen (alle ohne eigenen Meistertitel, alle die nicht für einen Meisterbetrieb arbeiten) hat keinen Meistertitel. Ein Neueinsteiger (nebenberuflich) dürfte diese Tätigkeit gegen Geld nicht ausüben. Sofern die Einnahmen zum Lebensunterhalt beitragen sollen/müssen, würden sie demnach in die Schwarzarbeit getrieben. Alternativ könnten sie versuchen, eine Anstellung bei einem Meisterbetrieb zu bekommen – das ist dan aber kein selbständiges Arbeiten mehr und man kann unabhängig von der erbrachten Leistung jederzeit wieder auf die Straße gesetzt werden.
Es gibt sicherlich Bereiche, in denen ich zwar keinen Meistertitel aber zumindest einen Befähigungsnachweis von den ausführednen Personen erwarte: z. B. vom Piloten der Verkehrsmaschine, in der ich sitze, erwarte ich, dass er einen Pilotenschein hat. Auch Führerscheinpflicht für Bus, LKW, Auto, Motorrad finde ich angemessen.
Bei Fotografie halte ich das für überflüssig, sogar schädlich (Schwarzarbeit). Sollte der Fotograf (mit oder ohne Meistertitel) sich als Niete herausstellen, ist das zwar sehr ärgerlich für den Auftraggeber, aber nicht (lebens-)gefährlich.
Ich bin deshalb (Förderung Schwarzarbeit, keine Gefährlichkeit bei schlechter Leistung gegeben) ausdrücklich gegen die Wiedereinführung der Meisterpflicht für Fotografen.
Eine Gesetzesvorlage braucht in Deutschland sehr lange, bis sie durch das Parlament und die Ausschüsse ist. Unabhängig davon
müssen die Ansprüche an Titel und Abschlüsse hoch sein und bleiben. Geklaute Doktortitel und gekaufte Prüfungsfragen sind nicht akzeptabel. Wer als Fotograf nicht bereit ist einen Meisterabschluß zu erwerben, kann sich immer noch als Künstler profilieren. In Zukunft müssen alle Berufe auf den Prüfstand, weil die Herausforderungen wachsen werden.
Die Handwerkskammern haben aber in Aussicht gestellt, dass bereits zum 1 .1. 2020 die Rückvermeisterung kommt…
Vielleicht wären ja einige bereit einen Meisterabschluss zu erwerben, können es sich aber nicht leisten. Der Geldbeutel sollte, wie so oft in Deutschland, nicht auch noch hier entscheiden…
Warum soll sich z.B. ein Fotografengeselle, der eine dreijährige Ausbildung absolviert hat, nicht ohne Meisterbrief selbständig machen dürfen?
Wer als Webdesigner Webseiten programmieren will, kann das völlig ohne Ausbildung anbieten, wer einen Onlineshop gründen will, kann das auch einfach machen; es gibt zahlreiche weitere Beispiele. Der Grund der Zulassungsbeschränkungen für einen Beruf ist oft nicht logisch, sondern beruht auf Lobbyismus und unserer Geschichte (Handwerkszünfte). Das macht die Dinge nicht gerade sachlich nachvollziehbar oder gerecht…
Der Auto bringt aus meiner Sicht einiges durcheinander:
Man wolle sich seine Pfünde sichern? Falscher Vorwurf, denn nicht bestehende Fotografen wollen eine Meisterpflicht, sondern Politiker.
Als Fotograf gefärde man nicht das Leben? Ach ne. Nur weil das so sei, hebelt man aber nicht sämtliche anderen Argumente dafür auf. Zur Zeit gefährden amateurhafte Hochzeitsfotografen die lebenslangen Erinnerungen des Brautpaares. Diese Fotos haben einen nicht messbaren Wert. Genauso Abiballfotos. Alles unwiderbringbar. Die Anrufe von Kunden, die kurz vor Termin von Ihrem Fotografen im Stich gelassen wurden nehmen signifikant zu! Unser Ruf droht ruiniert zu werden und es ist immer wahrscheinlicher, das Menschen glauben, das was der kann, kann ich mit der heutigen Technik auch selber. Und sie haben Recht bei der mangelnden Qualität der zahlreichen ohne ausreichende Erfahrung. Bräuchte ein selbständiger Fotograf nur sein autodidaktisches Können und seine künstlerische Begabung, hätte der Autor logisch argumentiert. Aber es bedarf des geschäftsmänigen, Zuverlässigkeit und Erfahrung. Die negative Entwicklung in Sachen Qualitätsverlust und Zuverlässigkeit zeigen deutlichen Handlungsbedarf und das es so nicht weiter Funktioniert.
Abschliessend überlegen wir mal ob Docma mehr Profifotografen oder mehrheitlich Hobbyfotografen als zahlende Leser hat. Wer sichert hier wohl wirklich seine Pfünde?
Falsch: nicht irgendwelche Politiker wollen die Rückkehr zur Meisterpflicht, sondern die Handwerkskammern.
Also die Vertretung der „handwerklichen“ Fotografen (Pflichtmitgliedschaft). Die meisten dieser Fotografen haben allerdings heute keinen Meisterbrief. Eine große Mitgliederbefragung fand auch nicht statt. Es ist also sehr fraglich ob die vielen „Handwerksfotografen“ ohne Meisterbrief wirklich eine Rückvermeisterung wollen…
Eine Idee irgendwelcher Politiker war es jedenfalls nicht.
Welche Vorteile die Handwerkskammern selbst haben, ist dagegen offensichtlich.
Es gibt zahlreiche Berufe, in denen die Tragweite eines Fehlers wesentlich grösser ist, als bei einem Fotografen. Trotzdem gibt es dort keinerlei Zulassungsbeschränkung. In den anderen Ländern Europas gibt es auch keine Meisterpflicht für Fotografen, und doch ist die fotografische Qualität auch nicht schlechter gewesen als bei uns.
Das „Sterben“ der Fotostudios hat bereits vor der Abschaffung der Meisterpflicht (2004) begonnen.
Eine Rückkehr zur Meisterpflicht wird die Probleme des Fotografenberufes allgemein und einzelner Berufsfotografen nicht lösen. Ungerecht an der Meisterpflicht wäre auch, dass Fotografen, die in anderen EU-Ländern ihren Geschäftssitz haben, bei uns ohne Meisterbrief anbieten dürften .
Ach quer, deine ständigen Nörgelein lassen nur einen einzigen Schluß zu: Du willst nicht – und vor allem kannst du nicht – verstehen, dass die Widereinführung der Meisterpflicht keinerlei Nachteile für gelernte Fotografen als auch ambitionierte Dillettanten mit sich bringen wird. Denn zum einen ergibt sich das aus dem Bestandsschutz, zum anderen aus den Möglichkeiten, sich auch abseits der Handwerkskammern selbsständig machen zu können.
Vor allem aber willst und kannst du nicht erkennen, dass mit einer Wiedereinführung der Meisterpflicht die Grundlagen für eine Lehrlingsausbildung (wieder-)gelegt werden (denn ohne Meister, keine Lehrlinge, keine Gesellen und keine …). Und daraus folgend die Sicherung des Handwerksberufs an sich. In deiner Borniertheit werden Argumente schlicht lächerlich:
• »Falsch: nicht irgendwelche Politiker wollen die Rückkehr zur Meisterpflicht, sondern die Handwerkskammern.« und
• »Die Handwerkskammern haben aber in Aussicht gestellt, dass bereits zum 1.1.2020 die Rückvermeisterung kommt …«.
Denn es ergeben sich die Fragen – seit wann sind Handwerkskammern gesetzgebende Organe? Und seit wann könnten diese Kammern etwas durchsetzen, was die Politik nicht will? Weiter hast du nicht erkannt, dass es Wille der Politiker war, die Meisterpflicht 2004 aufzuheben (weil man sich damals mit neuen Selbstständigen das Sinken der viel zu hohen Arbeitslosigkeit erhoffte).
Würde man deiner abartig schrägen Argumentation folgen, dann läge es auch im Bereich des Möglichen, dass die Erde eine Scheibe ist. Oder um es deutlicher zu machen: du erzählst Unsinn.
Wenn Fakten eines Blog Artikels von Olaf Giermann schlicht als „Nonsens“ und die Meinung als Anderer als „Unsinn“ e.c. bezeichnet werden, wird für mich deutlich, dass scheinbar nicht jeder eine sachliche Diskussion wünscht. Auch das Herausgreifen einzelner Textzeilen aus dem Beitrag eines Anderen völlig aus dem Zusammenhang und das Suchen von ein paar unklaren Formulierungen, nur um dann einen „Nebenkriegsschauplatz“ zu eröffnen, wirkt für mich tatsächlich befremdlich.
Ganz oben in dem ordentlich recherchierten Artikel von Herrn Michael J. Hußmann kann man lesen, warum er ihn geschrieben hat.
Für die Anderen : bitte lassen Sie sich nicht verwirren und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung. Machen Sie den Faktencheck.
Der Artikel oben ist ein guter Einstieg. Daneben gibt es noch andere Informationsquellen, die auch die Meinung abseits der Handwerkskammer darlegen. Und das sind nicht alles Leute, die glauben die Erde sei eine Scheibe. Darunter z.B. auch die Monopolkommission und eben viele professionelle Fotografen. Dass die Petition maßgeblich von der Zeitschrift „Profifoto“ initiiert wurde, zeigt auch, dass sich durchaus auch andere gestandene Profis Sorgen machen.
Wenn die Rückvermeisterung keinerlei Auswirkungen hätte, würden die Handwerkskammern die Rückvermeisterung nicht vorantreiben. Allein anhand der Artikel und Ratgeber, die damals vor der Abschaffung der Meisterpflicht 2004 geschrieben wurden, kann man sehen welche Einschränkungen auch für nicht handwerkliche Fotografen die Meisterpflicht mit sich bringt. Die Möglichkeiten sich abseits der Handwerkskammern selbstständig zu machen, wären durchaus eingeschränkt.
Es geht nur um die Sicherung der Ausbildung ?
Erfahrungsberichte von Azubis über die Qualität der Ausbildung (vor der damaligen Abschaffung der Meisterpflicht 2004) helfen auch hier bei der Meinungsbildung.
Auch bei der Petition selbst findet man Kommentare, warum diese unterzeichnet wurde.
Dort sind neben einigen trivialen Aussagen, durchaus gewichtige Argumente zu lesen.
Man sollte bei dem Thema immer auch berücksichtigen, dass es besonders im kreativen Bereich nicht nur die „geradlinigen“ Lebensläufe gibt und das sollte auch so bleiben.
Verlieren Sie bei all dem bitte nicht den Blick aufs Wesentliche und machen Sie sich Ihr eigenes Bild.