Digitale Maskerade
In der Volksrepublik China werden die Bürger auf der Straße von mehr Überwachungskameras verfolgt als selbst im überwachungsfreundlichen Großbritannien. In Hongkong sollen politische Aktivisten ein Verfahren entwickelt haben, sich auf technischem Wege ein neues Gesicht zu verschaffen, aber das stimmt nicht so ganz – Digitale Maskerade?
Wer in Hongkong protestierend auf die Straße geht, steht vor einem Dilemma: Zeigt er sein Gesicht, kann ihn die Staatsmacht über eine Gesichtserkennung auf Basis der Bilder von den zahlreichen Überwachungskameras identifizieren. Versucht er aber, sein Gesicht zu verbergen, greift ein Vermummungsverbot, das Polizisten berechtigen würde, ihn an Ort und Stelle festzunehmen. Auch eine „Kriegsbemalung“, mit der man die Gesichtserkennung in die Irre führen kann, dürfte im rechtlichen Sinn als Vermummung gewertet werden.
Auf Twitter war nun verschiedentlich zu lesen, Demonstranten hätten einen Gesichtsprojektor entwickelt, mit dem sie die Gesichtserkennung überlisten könnten. Sie trügen ein Gerät auf dem Kopf, das sie ein wenig wie ein Einhorn aussehen ließe; an der Spitze des „Horns“ befände sich ein Projektor, der ein Video eines Gesichts auf das Gesicht des Trägers projizierte.
Dieses Konzept eines tragbaren Gesichtsprojektors gibt es tatsächlich, und es geht auch wirklich darum, eine Gesichtserkennung auszutricksen. Allerdings hat es nichts mit den aktuellen Ereignissen in Hongkong zu tun. Es ist vielmehr Teil eines Kunstprojekts der HKU Design Hochschule im niederländischen Utrecht – und bereits zwei Jahre alt. Den Bezug zu den Protesten in Hongkong haben manche wohl aufgrund des Namens von Jing-Cai Liu hergestellt, der Studentin, deren Idee der Gesichtsprojektor war. Vielleicht dachten einige auch bei „HKU“ an Hongkong, obwohl die Abkürzung für „Hogeschool voor de Kunsten Utrecht“ steht.
Zudem ist das Ganze eben nur ein Konzept. Im Video, das die Erfindung demonstriert, sieht es auf den ersten Blick zwar so aus, als würde ein Beamer in einem hornartigen Kopfputz das neue Gesicht projizieren. Der Lichteinfall lässt aber darauf schließen, dass sich der Beamer tatsächlich auf Kopfhöhe befindet – vermutlich ist er außerhalb des Bildfelds der Videokamera montiert. Der Film soll nur das Konzept illustrieren und kein fertiges Produkt zeigen.
Übrigens: Auch in Deutschland wird mit einer Gesichtserkennung zum Zweck der Strafverfolgung experimentiert. In einem Berliner Bahnhof führte die Bundespolizei einen Testlauf durch, dessen Ergebnisse bei näherer Betrachtung allerdings enttäuschten – oder beruhigten, je nach Betrachtungsweise. Die Zahl vermeintlicher Straftäter, die die künstliche Intelligenz fälschlich zu erkennen meinte, war so groß, dass ein ernsthafter Einsatz nicht praktikabel wäre (siehe DOCMA 86 ab Seite 100). Wie erfolgreich die Chinesen in diesem Bereich wirklich sind, lässt sich kaum beurteilen. Eine Vermummung ist in Deutschland ebenfalls verboten, was aber nur für Demonstrationsteilnehmer gilt. Wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, muss sein Gesicht nicht generell zeigen.