Blog

Die Öffentlichkeit schützen

Dieser Tage müssen wir uns ohnehin schon diverser Versuche eines übergriffigen Staates erwehren, unsere Grundrechte zu beschneiden – die geplante Vorratsdatenspeicherung, die Wiedereinführung der anlasslosen Schleierfahndung in Bayern oder die Einrichtung großstädtischer „Gefahrengebiete“, in denen Passanten ohne besonderen Grund von der Polizei kontrolliert werden dürfen, sind aktuelle Beispiele dafür. Jetzt droht der EU-weite Verlust eines weiteren Freiheitsgutes, der vordergründig nur professionelle Fotografen zu betreffen scheint, tatsächlich aber uns alle – Doc Baumann hatte bereits darauf hingewiesen.

Das Europäische Parlament erarbeitet derzeit einen Entwurf zur Harmonisierung des Urheberrechts in der EU – im Grunde ein löbliches Vorhaben. In die vom Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments am 16. Juni 2015 beschlossene Fassung hat ein Vertreter der Liberalen jedoch ein Kuckucksei hineingeschmuggelt: die Abschaffung der Panoramafreiheit.

Die Panoramafreiheit garantiert, dass Gebäude und auch dauerhaft ausgestellte Kunstwerke von öffentlichem Grund aus fotografiert und diese Bilder auch gewerblich verwertet werden dürfen. Dieses Recht gilt bislang in weiten Teilen Europas wie hier im spanischen Bilbao.
Die Panoramafreiheit garantiert, dass Gebäude und auch dauerhaft ausgestellte Kunstwerke von öffentlichem Grund aus fotografiert und diese Bilder auch gewerblich verwertet werden dürfen. Dieses Recht gilt bislang in weiten Teilen Europas wie hier im spanischen Bilbao.

Aufgrund der in Deutschland bislang geltenden Panoramafreiheit ist es Fotografen erlaubt, von öffentlichem Grund aus Bauwerke zu fotografieren und diese Bilder auch gewerblich zu nutzen. Diese Freiheit gilt nicht uneingeschränkt; so darf man beispielsweise nicht auf eine Leiter klettern, um über eine Mauer hinweg zu fotografieren, und für Kunstwerke, die nur für eine begrenzte Zeit im öffentlichen Raum ausgestellt sind, gilt die freie Verfügbarkeit nicht. Die Panoramafreiheit hat sich in dieser Form bewährt und gilt ganz ähnlich auch in vielen anderen europäischen Ländern wie Österreich, der Schweiz, Großbritannien, Schweden, Polen, Tschechien, der Slowakei, Spanien und Portugal.

Wenn es an dieser Situation irgendetwas zu ändern gäbe, dann wäre es eine Ausweitung der Panoramafreiheit auch auf Länder wie Frankreich, in denen sie bislang nicht gilt. Jean-Marie Cavada, der Vertreter der Liberalen im Rechtsausschuss, hat nun aber folgenden Passus angeregt, der mit den Stimmen der EVP und der Sozialdemokraten (also den EU-Pendants von CDU/CSU beziehungsweise SPD) in den aktuellen Entwurf aufgenommen wurde: „… vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte“. Das bedeutet nichts anderes als eine Aufhebung der Panoramafreiheit, die alle Mitgliedstaaten im Wege der Harmonisierung des Urheberrechts nachvollziehen müssten.

Man könnte denken, dass Amateur- und Gelegenheitsfotografen keine Nachteile zu befürchten hätten, aber wenn hier von einer gewerblichen Nutzung die Rede ist, ist damit nicht nur der Verkauf von Bildern gemeint. Sie ist vielmehr schon bei einem Upload auf Facebook gegeben, das sich ja die gewerbliche Nutzung solcher Bilder vorbehält. Dasselbe gälte für die Präsentation auf einer durch Bannerwerbung finanzierten Website. Man muss gar nicht selbst versuchen, Geld mit den eigenen Fotos zu verdienen; es genügt, dass man anderen erlaubt, damit Einnahmen zu erzielen.

Natürlich wäre es gar nicht praktikabel, nach Aufnahmen eines städtischen Platzes erst einmal die Einwilligung aller Architekten einzuholen, die dort gebaut haben; allein schon die Recherche der Urheberrechte, die von einem Foto tangiert sein können, wäre so aufwendig, dass ein Fotograf eher auf ein Bild verzichten wird. Das Ergebnis eines solchen Gesetzes wären daher keine zusätzlichen Einnahmen für Architekten und Künstler, sondern vielmehr das Ende der Fotografie im öffentlichen Raum.

Die Leistung der Elbphilharmonie-Architekten Herzog & de Meuron (und der von Werner Kallmorgen, des Architekten des Kaispeichers A, auf dem die Elbphilharmonie steht) ist unbestritten, aber nachdem der Steuerzahler bald 800 Millionen Euro in dieses Projekt investiert hat, will er es auch fotografieren dürfen.
Die Leistung der Elbphilharmonie-Architekten Herzog & de Meuron (und der von Werner Kallmorgen, des Architekten des Kaispeichers A, auf dem die Elbphilharmonie steht) ist unbestritten, aber nachdem der Steuerzahler bald 800 Millionen Euro in dieses Projekt investiert hat, will er es auch fotografieren dürfen.

Wir wissen, dass unsere Privatsphäre bedroht ist, und wir uns vor der übergroßen Neugier unseres und fremder Staaten sowie der Wirtschaft schützen müssen. Umgekehrt ist aber auch die Öffentlichkeit bedroht, und sie verdient nicht weniger Schutz. Bisweilen geht die Bedrohung sogar von Bürgern aus, die sich in der Öffentlichkeit bewegen und dennoch eine Art von Privatsphäre beanspruchen, was unweigerlich zu Konflikten führt.

Dabei ist das Prinzip ganz einfach: Was ich in der Öffentlichkeit tue, ist öffentlich; was ich dagegen in meinem privaten oder anderweitig abgegrenzten Raum tue, geht keinen Ungebetenen etwas an. Wenn ein Musiker in einer Halle auftritt, kann er Eintritt von jedem verlangen, der ihn hören will. Das darf er auch bei einem Konzert auf einer Freilichtbühne tun, aber falls er dann den Verstärker so weit aufdreht, dass auch Menschen jenseits des Zauns zuhören können, muss er ihnen den kostenlosen Musikgenuss gönnen. Tritt er schließlich als Straßenmusiker in der Fußgängerzone auf, so darf er zwar hoffen, dass ihm die Passanten den Instrumentenkoffer mit Münzen und Scheinen füllen; verlangen kann er es jedoch nicht.

Auch wer ein Bauwerk in den öffentlichen Raum stellt und diesen damit prägt, muss akzeptieren, dass es sich die Öffentlichkeit zumindest bildnerisch aneignet und diese Bilder nutzt. Das gilt erst recht für öffentliche Bauten, die wir mit unseren Steuergeldern finanziert haben. Die Architekten haben ein Urheberrecht und einen Anspruch darauf, dass ihre Arbeit angemessen honoriert wird, aber das ist die Sache des Auftraggebers, also des Bauherrn. Wenn der Bauherr sein Gebäude für alle sichtbar im öffentlichen Raum errichtet, ist das seine freie Entscheidung. Die Architekten dürfen die Öffentlichkeit nicht ein weiteres Mal zur Kasse bitten, genauso wie ein Maler nicht vor dem Eingang eines Museums, das seine Werke zeigt, zum Wegelagerer werden darf.

Die Zeit ist zwar knapp, denn das Europäische Parlament – in dem EVP (Christdemokraten), S&D (Sozialdemokraten) und ALDE (Liberale) eine breite Mehrheit haben – will schon am 9. Juli über den Gesetzentwurf abstimmen, aber wir können etwas tun. Indem wir uns an unseren Abgeordneten im Europäischen Parlament wenden, aber auch durch eine Unterschrift unter einer Petition auf change.org, die der Reisefotograf Nico Trinkhaus gestartet hat. Solche Petitionen sind zwar rein informell, aber auch wenn ihre Wirkung nicht bindend ist, können sie doch deutlich machen, wie stark der Protest ist. Wie gesagt: Wir sind (fast) alle betroffen, auch wenn wir nicht zum Broterwerb fotografieren. Und selbst wenn wir es nicht wären, sollten wir schon aus Gründen der Solidarität mit den betroffenen Fotografen handeln.

Wann immer die Institutionen der EU etwas beschließen, das offenbar falsch, schädlich oder wenigstens überflüssig ist, wird lautstark über die EU und ihre Bürokraten geschimpft oder gar von einer EU-Diktatur geredet. So ist es auch anlässlich des aktuellen Angriffs auf die Panoramafreiheit geschehen. Solch pauschale Empörung geht aber in die Irre. Schon die Möglichkeit, den Wildwuchs unterschiedlicher nationaler Regelungen durch eine EU-weite Harmonisierung zu lichten, ist ein Argument für die EU, nicht gegen sie. In Straßburg (und Brüssel, dem zweiten Tagungsort des Europäischen Parlaments) sind auch keineswegs verbeamtete Bürokraten am Werk, sondern Politiker. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und deren Vertreter im Rechtsausschuss sind keine Diktatoren, sondern unsere gewählten Vertreter – falls wir denn an der Europawahl teilgenommen haben. Bei der letzten Wahl im Mai 2014 lag die Wahlbeteiligung EU-weit nur noch bei 43,1 Prozent; in Deutschland war sie mit 47,9 Prozent nicht viel größer. Das Europäische Parlament hat zwar nicht bei allen Entscheidungen das letzte Wort, auch wenn seine Stellung gegenüber der EU-Kommission (gewissermaßen die Regierung der EU) bereits gestärkt wurde. Wer sich über die EU-Politik ärgert, muss sich aber auch selbst fragen, was er oder sie dazu getan hat, diese Politik im eigenen Sinne zu verändern. In Deutschland hatten zwei Drittel der Wähler ihre Stimme für eine der Parteien abgegeben, die nun die Panoramafreiheit abschaffen wollen. Die 52,1 Prozent Nichtwähler hätten es in ihrer Hand gehabt, der EU-Politik eine andere Richtung zu geben, und haben leichthin darauf verzichtet.

Der Blick von der Straße (hier der Graben in Wien) ist frei; dagegen kann man die Panoramafreiheit nicht mehr in Anspruch nehmen, wenn man zur Vermeidung stürzender Linien aus einem Fenster im Haus gegenüber fotografiert. Hier wurde deshalb per Software entzerrt.
Der Blick von der Straße (hier der Graben in Wien) ist frei; dagegen kann man die Panoramafreiheit nicht mehr in Anspruch nehmen, wenn man zur Vermeidung stürzender Linien aus einem Fenster im Haus gegenüber fotografiert. Hier wurde deshalb per Software entzerrt.
Zeig mehr

Michael J. Hußmann

Michael J. Hußmann gilt als führender Experte für die Technik von Kameras und Objektiven im deutschsprachigen Raum. Er hat Informatik und Linguistik studiert und für einige Jahre als Wissenschaftler im Bereich der Künstlichen Intelligenz gearbeitet.

Ähnliche Artikel

3 Kommentare

    1. Um den angesprochenen Artikel kurz zusammenzufassen: Die hier zu Wort kommende „Gegenseite“, das Büro Cavadas, gibt bekannt, dass sich das Ansinnen gegen die kommerzielle Nutzung der von Usern hochgeladenen Bilder durch Facebook Instagram, Flickr etc. richtet. Facebook sollte die Urheber (also z.B. die Architekten, Bildhauer etc.) bezahlen, habe aber durch die Geschäftsbedingungen die rechtliche Verantwortung an den User abgewälzt.
      Niemand habe die Absicht, die Panoramafreiheit zu beschneiden (sic!). Noch (sic!) nie ist jemand in den Ländern der EU in denen Panoramafreiheit gilt, wegen des Uploads eines Bildes verklagt worden. Soweit die Gegenseite.

      Ich für meinen Teil will die Diskussion über Panoramafreiheit und das Geschäftsmodell bzw. die Geschäftsbedingungen von Facebook etc. voneinander getrennt wissen, sonst gehen die Interessen der User/Fotografen in diesem Konflikt unter. Im übrigen halte ich es mit Herrn Hussmann, dass ein öffentliches Bauwerk, dass durch Steuergelder bezahlt wurde bzw. erhalten wird, auch frei abgebildet werden darf. Eine EU-Harmonisierung in Richtung Pamoramafreiheit wäre wünschenswert. Ich habe ja noch die Hoffnung, dass die Mehrheit der EU-Parlamentarier umgestimmt werden kann, daher habe ich auch die Petition unterschrieben.

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu schreiben.

Das könnte Dich interessieren
Close
Back to top button