China-Shopping wird teurer
Ab Juli 2021 entfällt die Freigrenze von 22 Euro für Importe aus Nicht-EU-Ländern. Auf Warenwerte bis 150 Euro werden 19% Einfuhrsteuer fällig. China-Shopping wird für den Käufer deutlich teurer. Waren unter 5,24 Euro bleiben steuerfrei, weil die Abgabe weniger als 1 Euro beträgt und nicht erhoben wird. Der Wert wird grundsätzlich aus Kaufpreis plus Porto bestimmt.
Erfolgt der Versand direkt aus Fernost, leistet der deutsche, für den Weitertransport zuständige Dienstleister die fälligen Abgaben an den Zoll und kassiert den Betrag beim Empfänger. DHL macht das ambulant an der Haustür und berechnet zusätzlich 6 Euro Auslagenpauschale für diesen Service. Das FedEx verlangt für das Handling 2,5 Prozent der Zollabgaben, mindestens aber 12,50 Euro. FedEx fordert den Betrag häufig erst nach der Lieferung per Rechnung ein.
IOSS: Import One Stop Shopping
Große Anbieter aus Fernost importieren containerweise nach Deutschland und lagern die Ware bei Dienstleistern, die auch den Versand übernehmen. Gut erkennbar ist dieses sogenannte Import One Stop Shopping (IOSS) im Kleingedruckten: „Verkauf durch XYZ und Versand durch Amazon“. Bei eBay wird unter „Versand“ als Artikelstandort eine Stadt in Deutschland genannt, während die Adresse des Händlers in beiden Fällen einen Sitz in China ausweist.
Rechenbeispiel
War ein 20-Euro-Artikel bisher von Einfuhrabgaben befreit, werden zukünftig 3,80 Euro erhoben. Übernimmt DHL das Handling und führt diesen Betrag an den Zoll ab, fallen zusätzlich 6 Euro als Auslagenpauschale an. Damit kostet das Produkt letztlich 29,80 Euro. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Import One Stop Shopping (IOSS) zukünftig noch häufiger genutzt wird, um den Preis attraktiver zu machen. Erfreuliche Nebenwirkung: Vorausgesetzt, die gewünschte Ware lagert bereits in Deutschland, ist zu erwarten, dass die Versandzeit sich spürbar verringert. Übersteigt der Wert 150 Euro, fallen zusätzliche Gebühren an, die unter anderem von Warengruppe und Herkunftsland abhängen. Hier versucht der Zoll Hilfe bei der Berechnung zu leisten.
Alte Schlupflöcher
Einerseits wurden Warenwerte nicht immer korrekt angegeben, zukünftig müssen Händler eine Zollerklärung abgeben. Andererseits kann der Zoll auf Grund des gigantischen Importvolumens weiterhin nur Stichproben durchführen. Über ein IOSS-Lager sind ausländische Händler deutlich enger ans deutsche Finanzamt gebunden – und damit besser kontrollierbar. Zumal sie auch eine „verantwortliche Person“ in Deutschland benennen müssen, die in Zweifelsfällen zur Rechenschaft gezogen werden kann.