Die Geschichte der Kinematografie begann mit der Erfindung des Rollfilms. Ein entwickelter Filmstreifen wurde durch einen Projektor bewegt und warf das Bild an die Wand. Die Erfindung des Rollfilms machte das möglich. 1887 meldete Hannibal Goodwin sie zum Patent an, welches ihm aber erst 12 Jahre später zugesprochen wurde.
Die Frage, wer den Rollfilm erfunden hatte, war nicht so einfach zu beantworten wie in der TV-Werbung für ein bekanntes Schweizer Husten-Bonbon. Kodak hatte 1888 ein eigenes Verfahren patentieren lassen und ungeachtet zu erwartender Patentstreitigkeiten im Jahr darauf den 35-Millimeter-Kinofilm auf den Markt gebracht und bald als Standardformat im Kino etabliert. Die erste öffentliche Filmvorführung fand 1895 in Paris statt. Nachdem das Urteil zugunsten des Goodwin-Patents 1914 in letzter Instanz rechtskräftig geworden war, zahlte Kodak fünf Millionen Dollar an die Goodwin-Erben und damit 25 Jahre Vorsprung erkauft. Kein anderer Hersteller hatte ob der unklaren Rechtslage vergleichbare Rollfilmprodukte auf den Markt gebracht.
Der Rollfilm revolutionierte auch die Fotografie. Die Kamera Kodak Nr. 1, 1889 als fotografisches Notizbuch angepriesen, war mit breiter geschnittenem Material für 100 Aufnahmen bestückt und fand prominente Nutzer. Die Website Zeitpunkte vermittelt einen Eindruck vom Look der kreisunden Aufnahmen.
Das winzige Kleinbildformat der ersten Leica hatte es schwerer. Der verwendete 35-Millimeter-Kinofilm zeigte in der Vergrößerung sein grobes Korn. Vom Prototyp aus dem Jahr 1914 zum Serienmodell von 1925 war es für den Erfinder Oskar Barnack ein langer Weg. Mehr dazu im Altglas-Blog.