Im Zweifelsfalle Ziegenficker
Die Bundesregierung hat die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Jan Böhmermann auf den Weg gebracht – auf der Basis des obrigkeitsstaatlichen Majestätsbeleidigungs-Paragraphen. Der Satiriker soll in einem Schmähgedicht den türkischen Präsidenten Erdogan beleidigt haben. Als Journalist kann man den Kollegen nur verteidigen und sich gegen die Bedrohung unserer Presse- und Kunstfreiheit wenden. Nehmen wir die angebliche Beleidigung doch einmal formal auseinander.
Eigentlich wollte ich in diesem Beitrag etwas über falschen Schattenwurf in einer Chanel-Anzeige schreiben – ein Leser hatte meine in der gerade erschienenen DOCMA 70 abgedruckte Bildkritik für falsch gehalten, und ich wollte nun versuchen, zu belegen, warum ich das Bild dennoch für eine misslungene Montage halte. Dann aber kam die Entscheidung der Bundesregierung dazwischen, lieber kläglich vor Erdogan zu kuschen, als die Meinungsfreiheit zu verteidigen. So muss der fragliche Schattenwurf noch eine Woche warten – der Fall Böhmermann ist wichtiger.
Zunächst sei Erdogan gedankt. Ohne sein lautstarkes Sich-beleidigt-fühlen hätte ich Böhmermanns Text nie kennengelernt. So wurde er nun millionenfach in den Medien zitiert.
Zur guten Form scheint inzwischen zu gehören, dass man, bevor man entlastende Argumente für Böhmermann vorträgt, sich erst einmal vom beleidigenden Inhalt seines „Schmähgedichts“ distanziert. Doch das ist absurd, weil es voraussetzt, der mit den Zeilen „Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan, der Präsident“ beginnende Text, in dem es dann auch um Ziegenficken oder Schrumpelklöten geht, sei eine ernst gemeinte Beleidigung durch den Satiriker und dieser würde die geballte Auflistung unschöner Attribute tatsächlich für wahr halten. Dabei ist es ein Spiel mit rassistischen Stereotypen, in einem spezifischen Kontext vorgetragen und so stark auf die Spitze getrieben, dass sich niemand davon getroffen fühlen könnte, der das Wesen der Satire verstanden hat.
Aber schauen wir uns die Vorwürfe einmal ganz neutral an, analysieren wir den Text rein formal und unabhängig von seinem Inhalt: Nach der formalen Logik und dem Satz vom ausgeschlossenen Dritten kann nur eine der beiden folgenden Aussagen wahr sein: „Herr E. ist ein Ziegenficker“ und „Herr E. ist kein Ziegenficker“ – oder formalisierter „E hat das Attribut Z“ oder „E hat das Attribut Z nicht“. Ob E das Attribut Z hat, ist logisch nicht entscheidbar, da es eine empirische Frage ist. (Wir können hier wohl davon ausgehen, dass E das Attribut Z empirisch nicht zukommt.)
Nun hat ein Objekt aber nicht nur ein Attribut, sondern meistens sehr viele. Im konkreten Fall bedeutet das für Herrn Erdogan, dass er sich unter anderem autokratisch gebärdet, die Meinungs- und Pressefreiheit in seinem Land unterdrücken und missliebige Journalisten verhaften lässt, islamische Normen gegen eine breite Minderheit durchzusetzen versucht, zahllose Beamte aus dem Polizei- und Justizapparat versetzen oder entlassen ließ, die gegen ihn und seine Familie wegen Korruptionsverdacht ermittelt hatten, dass seine Regierung den jahrelangen Waffenstillstand mit den Kurden gebrochen hat, dass Verdachtsmomente bestehen, der IS sei aus der Türkei unterstützt worden, durch Waffenlieferungen oder Kauf geschmuggelten Erdöls, usw. Oder mit einem Satz: Das, was Erdogan und seine Regierung auf politischer Ebene tatsächlich tun, ist weit schlimmer und folgenreicher als die lächerlichen Attribute des „Schmähgedichts“.
Wenn dann aus ebendieser Ecke gegen Böhmermanns Satire der Vorwurf erhoben wird, sie sei ein „schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, dann ist das – ungewollt – weit satirischer als das Original. Auch die Behauptung, die Erdogan satirisch unterstellten Attribute seien eine Beleidigung aller Türken, ist wohl mehr als eine Nummer zu groß, indem der Präsident damit auf eine Stufe mit Atatürk („Vater der Türken“) gehoben werden soll und auch den Nicht-Erdogan-Wählern Betroffenheit verordnet wird. Hinzu kommt, dass die türkische Regierung die deutschen TV-Betrachter für blöd hält und ihnen vorschreiben will, wie ihre Rezeptionsstrukturen auszusehen haben, indem sie unterstellt, das „Schmähgedicht“ sei ohne die vorausgehende Relativierung zur Kenntnis genommen worden.
Man könnte also Böhmermann wegen seines Gedichts durchaus kritisieren: wegen Verharmlosung beziehungsweise Vermischung ernsthafter Kritikpunkte (etwa Kurdenpolitik) und satirisch unterstellter, menschlicher Makel und Sozialisationsschäden.
Doch fahren wir mit der formalen Analyse fort. Lassen wir „Ziegenficker“ und dergleichen mal außen vor und fragen ganz harmlos an: „Darf man Herrn Erdogan zum Beispiel als ,Kurdenschlächter‘ bezeichnen?“ Formalisiert: Kommt E das Attribut K zu? „Dürfen“ ist nun keine logische, sondern eine soziale Kategorie, die von Normen abhängt. Strenger geht es um den Satz „E hat das Attribut K“, der dann empirisch falsch ist, wenn gilt „E hat nicht das Attribut K“. Aber lassen wir die Empirie für einen Augenblick außer Betracht und nehmen an, es sei so: „E hat nicht das Attribut K“, oder in eine alltagssprachliche Aussage übersetzt: „Herr Erdogan ist kein Kurdenschlächter“. Dann bleibt das unumgängliche Problem, dass wir die Tatsache, dass jemand oder etwas ein bestimmtes Attribut nicht hat, nur ausdrücken können, indem wir einen Negationssatz bilden, in dem das Objekt und sein (ihm nicht zukommendes) Attribut gemeinsam genannt werden.
Sie kennen vielleicht das Psycho-Paradoxon: „Denken Sie jetzt nicht an einen blauen Elefanten“. Die Aufforderung zum Nicht-tun impliziert unvermeidlich ihr Gegenteil. Aber das ist ein psychologisches, kein logisches Problem. Und schon gar kein juristisches, denn dann dürfte etwa ein Richter nie sagen: „Das Gericht spricht hiermit den Angeklagten vom Vorwurf der Strafvereitelung im Amt frei“, weil er das negierte Attribut in einem Satz mit der Person nennt, der es fälschlich unterstellt wurde.
Zurück zu Böhmermann. Seinem „Schmähgedicht“ ging ein Dialog voraus. Dabei wurde das in der NDR-Sendung „Extra3“ ausgestrahlte Lied „Erdowie, Erdowo, Erdowann“ (in dem es um die Lage der Menschenrechte in der Türkei ging) angesprochen, das zu einer Einbestellung des deutschen Botschafters in Ankara geführt hatte. Dazu erläuterte Böhmermann: Ein solches Lied ist in Deutschland und Europa von der Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt, „das darf man hier“. Nicht gedeckt sei dagegen „herabwürdigende Schmähkritik“. Und da der Unterschied vielleicht nicht jedem TV-Zuschauer deutlich ist, wolle er diesen nun „an einem praktischen Beispiel“ erläutern. Dann folgte ebendieses „Schmäh“-Beispiel.
Die logische Struktur seiner Aussage insgesamt ist also: Die Behauptung, E kämen die Attribute X, Y und Z zu, gilt als „herabwürdigende Schmähkritik“. Das ist im Prinzip nichts anderes, als wenn ein Strafrechtskommentar konkrete Beispiele nennt, die zu einer Verurteilung oder einem Freispruch führen. Die Menge der Attribute, die mit dem Subjekt nicht in Verbindung gebracht werden sollten, spielt dabei für die logische Struktur der Aussage keine Rolle; jedes der aufgeführten Merkmale ist eine zusätzliche Verdeutlichung der Tatsache, dass es zur Klasse der Attribute gehört, deren Zuweisung juristisch in die Kategorie „Schmähkritik“ eingestuft werden.
Wäre Böhmermanns Aussage nun unangemessen oder gar justiziabel, würde das bedeuten, dass in Analogie sowohl die Aussage „Erdogan ist kein Kurdenschlächter“ wie „Erdogan ist ein Kurdenschlächter“ rechtlich gleichermaßen bedenklich wäre, was allen Gesetzen der Logik zuwiderliefe, da das eine die Negation des anderen ist.
Das war nun alles hoch formalisiert. Man kann es auch einfacher ausdrücken. Bei allem Dank, den man Erdogan für die weite Verbreitung des „Schmähgedichts“ in Folge seiner juristischen Verfolgungswut schuldet: Das Ganze erinnert peinlich an jene Fußballspieler, die sich, von einem gegnerischen Finger angetippt, mit schmerzverzerrtem Gesicht auf dem Rasen zusammenrollen und in klägliches Wehgeschrei ausbrechen. Die unten abgebildete Titelseite einer türkischen Zeitung, die Frau Merkel in Wort und Bild als „zweiten Hitler“ vorführt, hatte meines Wissens weder eine Anzeige der Bundeskanzlerin noch das Eingreifen der türkischen Regierung zu Folge. Doch welcher Vorwurf ist schlimmer? Ich weiß nicht, wie Erdogan das sieht, aber wenn ich mich zwischen den Alternativen Nazi oder Ziegenficker entscheiden müsste, würde ich die Ziege wählen. Das ist in einer Minute vorbei.
PS: Sicherlich war die Bundesregierung hier in einer Zwickmühle. Aber mit ihrer unseligen Entscheidung hat sie das Tor für alle ausländischen Diktatoren und Despoten geöffnet, Satiriker, Journalisten, Künstler und Autoren hierzulande mit Strafverfahren zu bedrohen. Damit hat sie die ihr von den Wählern übertragene politische Verantwortung auf die Justiz abgewälzt – kein sonderlich mutiger Schritt.
„Damit hat sie die ihr von den Wählern übertragene politische Verantwortung auf die Justiz abgewälzt – kein sonderlich mutiger Schritt.“
Das sehen Juristen aber anders. Es ist nicht Aufgabe der Regierung zu entscheiden, ob jemand einen Paragrafen gebrochen hat. Das ist in einer Demokratie die Aufgabe der Judikative gemäß der Gewaltenteilung.
Damit wird Erdogan eine Lektion erteilt, der in der Vergangenheit dieses demokratische Prinzip mehrfach gebrochen hat. Ein Staatsoberhaupt hat sich aus Judikative und Exekutive herauszuhalten.
Ihre Argumentation ist nicht stimming. Die Regierung hatte selbstverestänlich nicht zu entscheiden, ob ein Straftatbesdtand vorlag – das wäre Aufgabe der Justiz. Das Gesetz sagt aber ausdrücklich, dass die Regierung für eine solche Anfrage den juristischen Weg erst einmal freigeben muss. Das impliziert, dass sie entscheiden kann, ob sie das tut oder nicht – ob ihr also die Werte von Presse- und Kunstfreiheit wichtiger sind oder die Strafverfolgungs- und Einschüchterungsinteressen eines ausländischen Politikers, der diese Werte in seinem Land nicht umsetzt. Die Entscheidung gegen unsere Verfassungswerte ist der Skandal.
Ich hätte es als überaus unglücklich empfunden, wenn unsere Regierung dem Ersuchen von Erdogan nicht nachgekommen wäre. Wir alle gehen davon aus, dass das Gericht zugunsten Böhmermanns entscheiden wird. Es wird sozusagen auf juristischer Ebene als Satire gewertet. Ein Freispruch ist höchstwahrscheinlich. Damit bekommt Erdogan eine Lehre erteilt. Das Urteil kann er sich rahmen und ins Klo hängen. Der Majestätsbeleidigungsparagraf wird bald abgeschafft, was lange fällig war.
Wenn man einer Demokratie nicht zutraut, dass sie Satire als das bewertet, was sie ist, dann wundert mich das aber sehr. Muss man immer vom Schlimmsten ausgehen? Haben wir kein Vertrauen mehr in die Vernunft unserer Justiz oder Verwaltung oder …?
Müssen wir – anders gedacht – nicht als ein wunderbares Land gesehen werden, in dem man Satire ausleben darf (und im Falle von Böhmermann war ja die Metaebene konstruiert und das „Gedicht“ genüsslich geschmacklos formuliert) und Gerichte beschäftigen sich mit der Frage?! Ernsthaft! Am Ende wird das Ziegenficker-Gereime noch laut verlesen 😉
Ich finde die Vorgehensweise richtig, formal gesehen. Was man moralisch oder emotional von Kanzlerin und Regierung erwartet, gehört in den Bereich „Wunschkonzert“.
Ihre Argumentation ist nicht stimmig. Die Regierung hatte selbstverständlich nicht zu entscheiden, ob ein Straftatbestand vorlag oder nicht – das wäre Aufgabe der Justiz. Das Gesetz sagt aber ausdrücklich, dass die Regierung für ein solches Vorgehen den juristischen Weg erst einmal freigeben muss. Das impliziert, dass sie entscheiden kann, ob sie das tut oder nicht – ob ihr also die Werte von Presse- und Kunstfreiheit wichtiger sind oder die Strafverfolgungs- und Einschüchterungsinteressen eines ausländischen Politikers, der diese Werte in seinem Land nicht umsetzt. Die Entscheidung gegen unsere Verfassungswerte ist der Skandal.
Hallo Doc Baumann,
die Regierung hatte Merkel sei Dank „leider“ keine andere Wahl, als den juristischen Weg freizugeben.
Im übrigen finde ich es nicht zu beanstanden, wenn die Prüfung, ob Böhmermanns Geschmacklosigkeiten noch von der Presse- und Kunstfreiheit gedeckt sind, der Justiiz überlassen wird. Die Aufgabe der Justiz ist die Prüfung der Rechtsfrage und im Anschluß das Urteil. Und wenn das dahingehend ausfällt (und ich nehme das an), daß das „Gedicht“ unter die Presse- und Kunstfreiheit fällt, halte ich das für wesentlich gewichtiger, als wenn die Bundesregierung von vornherein einen vom Gesetzgeber vorgesehenen Rechtsweg „verbaut“.
Ob Herr Erdogan ein A… ist, spielt dabei nicht die mindeste Rolle – und das ist genau die Stärke unseres Rechtssystems. Es gilt für jeden, und daher in diesem Fall auch für die Herren Böhmermann und Erdogan.
Lieber Doc Baumann,
ich stimme Ihnen auf ganzer Linie zu.
Viele Grüße
Peter Schütte
Mich würde ja interessieren, wie die ganzen Böhmermann Verteidiger reagieren würden, wenn der Text nicht von Böhmermann sondern von Dickmann in der BILD publiziert worden wäre.
E. ist sicher kein Staatsmann wie wir in uns wünschen würden, aber Kritik sollte sachlich sein und Satire so formuliert sein, dass man sie dem Betroffenen auch ins Gesicht sagen würde.
Die ganze genehmigerei durch unsere „Regierung“ ist ja wohl überflüssig. Die private Klage (auf Grund des Stgb) des Herrn E. reicht aus, da muß die Justiz schon ran.
Ich mag den Herrn E. wirklich nicht, aber eigentlich noch weniger den Herrn B.
nun, ich finde die diskussion hier teilweise recht bedenklich…
sämtliche relativierungen sind hier schlicht unangebracht!
wer einen satiriker, der seinem niveau- oder geschmacksempfinden nicht entspricht als abstoßender empfindet, als einen menschenverachtenden despoten, der menschen körperliches leid zufügt, dem fehlt doch wohl so einiges an politischem und sozialem bewusstsein.
natürlich hätte sie erdogans verlangen mit einem kopfschütteln abtun müssen, denn der schutz der eigenen staatsbürger ist ihre pflicht.
Herr B. hat nicht geschmäht, sondern einen Vergleich angestellt und dargestellt, was Schmähung wäre.
Punkt.
Individuelle selektive Wahrnehmung führt zwar zur juristischen Diskussion, wird aber doch hoffentlich mit einer glatten Abfuhr erledigt.
Ein Paradebeispiel für den „Streisand-Effekt“:
„Als Streisand-Effekt wird ein Phänomen bezeichnet, wonach der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken oder entfernen zu lassen, öffentliche Aufmerksamkeit nach sich zieht und dadurch das Gegenteil erreicht wird, dass nämlich die Information einem noch größeren Personenkreis bekannt wird.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt
Als Loriot damals das „Weihnachtsgedicht“ vortrug („Es blaut die Nacht,die Sternlein blinken…“), in dessen weiterem Verlauf die Försterin ihren Gatten waidgerecht zerteilt, hielt meine Mutter das
für zutiefst geschmacklos. Als Loriots Adventsgedicht 1969 erschien, sorgte es nicht nur bei Meiner Mutter für Empörung -es löste sogar eine Anfrage im Bundestag aus, wie im Internet zu erfahren.
Ich jedenfalls fand (und finde) das Gedicht genial.
Das sog. „Schmähgedicht“ von Herrn Böhmermann ist für mich weder originell noch satirisch, sondern einfach nur peinlich und
niveaulos. Vielleicht liegt´s aber auch nur daran, dass ich jetzt selbst im Alter meiner Mutter bin…
Der Artikel geht meines Erachtens vollkommen am Kernproblem vorbei. Was unseliger oder lächerlicher von beidem war – das „Gedicht“ oder Erdogans Reaktion darauf – sei dahingestellt. Es geht auch nicht um die Frage, ob Erdogans Strafantrag unangemessen ist.
Sondern es geht allein darum, welche Rechte ein ausländischer Regierungsschef hierzulande in Anspruch nehmen kann, und wie sich die Bundesregierung in Gestalt der Bundeskanzlerin zu der Strafanzeige stellt.
Daß jemand vom Recht der Strafanzeige nach § 103 StGB Gebrauch macht, ist für sich genommen nicht zu beanstanden. Die zwei möglichen Reaktionen von Frau Merkel sind durch deren vorauseilendes Vorpreschen auf eine geschrumpft, mämlich der, dem Antrag statt zu geben. Hätte sie nicht übereilt zum Telefon gegriffen, hätte sie auch „nein“ sagen können und Herrn Erdogan auf den üblichen Weg einer „normalen“ Strafanzeige verweisen können, so aber gab es bereits eine „offizielle“ Meinung dazu, und dahinter kann sie nun einmal nicht zurück.
Übrigens schadet es unserem Rechtsstaat nicht, wenn die Justiziabilität des Machwerks einer rechtlichen Würdigung unterzogen wird, ganz im Gegenteil. Auch solch üble Figuren wie Erdogan haben Rechte, und es schadet nicht, sich das von Zeit zu Zeit vor Augen zu führen.
Spannend wäre indessen die Frage, wie die öffentliche Meinung ausfiele, hätte Herr Böhmermann nicht den übelbeleumdeten Herrn Erdogan aufs Korn genommen, sondern in der Öffentlichkeit äußerst beliebte, wie etwa die Queen oder das niederländische Königshaus. Nicht daß ich ernsthaft annehme, einer von denen käme im Traum auf die Idee, derart Anzeige zu erstatten. Aber – Gedankenspiel – wenn doch, sähe die öffentliche Meinung dazu mit Sicherheit ganz anders aus.
… aber genau das steht doch im einleitenden Text und noch mal am Ende unter PS.
hi doc,
die formale Zerlegung hat keinen sinn, um die bzw das Gedicht geht es nicht. Die Satire ist der gesamte Vorgang. Und da gehört auch dazu, dass es vor ein Gericht kommt.
Dort kann er auch beweisen ob er gut ist, das heißt ein Konzept hat, oder nur geblödelt hat. Bei ersteren, Respekt, bei zweiteren geschied es im recht.
@Doc Baumann:
„… wenn ich mich zwischen den Alternativen Nazi oder Ziegenficker entscheiden müsste, würde ich die Ziege wählen. Das ist in einer Minute vorbei.“
Wenn jemand als „Ziegenficker“ bezeichnet wird, dann wird ihm eine krankhafte Neigung zugesprochen. Der so Bedachte tut es öfter und immer wieder. Es ist also keineswegs in einer Minute vorbei. Überlegen Sie sich also noch einmal, was Sie lieber wären. Ein Nazi kann sich ändern ein Ziegenficker nicht.
Diesen Vergleich haben Sie unbedacht und ohne Not angestellt. Wann immer ich nun einen Fachartikel von Ihnen lese, werde ich diese Bild im Kopf haben. Dem könnte ich nur entkommen, indem ich keinen Fachartikel von Ihnen mehr läse.