Software

Neues Adobe-Lizenzmodell für Schulen und Hochschulen

Adobe schließt bundesweite Rahmenverträge zur Cloud-basierten Softwarelizenzierung für Schulen und Hochschulen.

Wie Adobe mitteilt, wurden mit dem Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) sowie dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) bundesweit gültige Rahmenverträge zur Lizenzierung von Adobe-Software an Bildungseinrichtungen abgeschlossen. Mit den Rahmenverträgen bietet Adobe ein neues Mietlizenzmodell namens ETLA („Enterprise Term License Agreement) an. Deutsche Schulen und Hochschulen könnten sich den Rahmenverträgen unkompliziert anschließen, was sowohl Planung, Kostenkalkulation, Beschaffung als auch die Verwaltung der Programme für Bildungseinrichtungen stark vereinfacht, heißt es von Seiten des Softwareriesen. Adobe hält eine eine bessere Integration von Technologien zur Förderung der Kreativität für dringend notwendig und beruft sich dabei auf eine eigens in Auftrag gegebene aktuelle Studie, für die weltweit mehr als 4000 Eltern und Lehrer zu Barrieren in Bildungssystemen befragt wurden. Demnach stellen 71 Prozent der befragten Lehrer in Deutschland fest, dass sie mehr für die wichtige Kreativitätsvermittlung im Unterricht tun könnten, ihnen jedoch schlichtweg die Mittel dafür fehlen.

Kostenvorteile durch ETLA-Rahmenverträge mit FWU und LRZ

Über den Beitritt der Bildungseinrichtungen zu einem Rahmenvertrag werden Software-Lizenzen für Adobe Creative Cloud-Produkte gemietet, was Vorteile gegenüber Kaufverträgen bieten soll. Das Mietlizenzmodell erleichtert die Planbarkeit sowie die Kostenkalkulation der Softwareanschaffungen für Bildungseinrichtungen, da Kosten für die Softwarelizenzen künftig auf Basis beschäftigter Vollzeitmitarbeiter berechnet werden. Der Lizenzbedarf per Mitarbeiter statt per Computer soll gegenüber der traditionellen Kauflizenzierung deutliche Kosteneinsparungen nach sich ziehen.
Wie bei den gängigen Creative-Cloud-Abos sind kostenfreie Updates auf die jeweils aktuellsten Software-Versionen in den Mietlizenzen der Rahmenverträge enthalten. Zusätzlich haben alle teilnehmenden Einrichtungen eine „Work-at-home-Möglichkeit, mit der sich Lehrkräfte auch zu Hause auf den Unterricht vorbereiten können. Damit auch Schüler und Studenten die Creative Cloud-Tools in ihrer Freizeit einsetzen können, besteht die Option, sie in die Lizenzstaffelung mit einzubeziehen. So können alle Schüler, Dozenten und Verwaltungsangestellte innerhalb der Einrichtung immer die aktuellsten Versionen der Creative Cloud-Werkzeuge für Lern- und Privatzwecke nutzen.
Das Angebot der Rahmenverträge senkt laut Adobe den Aufwand des Vertragsmanagements für alle Bildungseinrichtungen um ein Vielfaches, da bei Beitritt für alle Teilnehmer die jeweiligen Konditionen der verabschiedeten Rahmenverträge gültig sind. Der Rahmenvertrag für Schulen wurde im ersten Schritt zwischen Adobe und dem Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) abgeschlossen. Schulen können diesem Vertrag zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb eines Kalenderjahres beitreten, die Gesamtlaufzeit beträgt drei Jahre. Die gleichen zeitlichen Modalitäten bietet auch der Rahmenvertrag für Hochschulen, der zwischen Adobe und dem Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) in München vereinbart wurde, lediglich das Startdatum des Hauptvertrags unterscheidet sich.
Weitere Informationen:
Infografik zur den Ergebnissen
Zusammenfassung der Ergebnisse zur Studie „Kreativitätsbarrieren in den Bildungssystemen
Video zur Studie „Kreativitätsbarrieren in den Bildungssystemen

Detaillierte Informationen zu den ETLA-Rahmenverträgen erhalten interessierte Bildungseinrichtungen von ihrem Adobe-Ansprechpartner oder beim Adobe Fachhändler.

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Johannes Wilwerding

Johannes Wilwerding hat bereits Mitte der Achziger Jahre und damit vor dem Siegeszug von Photoshop & Co. Erfahrungen in der Digitalisierung von Fotos und in der elektronischen Bildverarbeitung gesammelt. Seit 2001 ist er freiberuflicher Mediengestalter und seit 2005 tätig für das DOCMA-Magazin.

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