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Recht am Bild

Im Blog „Recht am Bild“ klären Bonner Jura-Studenten rechtliche Fragen und Probleme des Fotografenalltags.

Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich jeder Fotograf schon einmal gestellt hat. Zwei Jurastudenten der Universität Bonn haben sich auf die Suche nach Antworten gemacht. Mit ihrem Blog „Recht am Bild“ bringen Dennis Tölle (26) und Florian Wagenknecht (25) Licht ins Dunkle.
Mit Hilfe von ausgewählter Rechtsprechung erläutern die beiden Studenten rechtliche Fragen und Probleme des Fotografenalltags. Als ihre Zielgruppe sehen sie ambitionierte Amateurfotografen, die zum Beispiel ihre Fotos auf der eigenen Internetseite veröffentlichen, aber auch Berufsfotografen, die ihre Aufnahmen an Bildagenturen lizensieren. Der Anfang 2010 ind Leben gerufene Blog ist aus privatem Interesse an der Fotografie und der studienbedingten Verbindung zur Juristerei entstanden. Er bietet seinen Lesern rechtliche Informationen zu einem breiten Themenspektrum, ersetzt jedoch ausdrücklich keine anwaltliche Beratung bei Rechtsstreitigkeiten. Parallel zu der breitgefächerten Auswahl an Artikeln bietet der Blog seit kurzem eine stetig wachsende Urteilsdatenbank mit einer Sammlung einschlägiger Rechtsprechung zum Fotorecht. Über Twitter verbreiten die beiden angehenden Juristen aktuelle Gerichtsentscheidungen und relevante Artikel anderer Autoren in Echtzeit an ihr Publikum.
Quelle: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

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Johannes Wilwerding

Johannes Wilwerding hat bereits Mitte der Achziger Jahre und damit vor dem Siegeszug von Photoshop & Co. Erfahrungen in der Digitalisierung von Fotos und in der elektronischen Bildverarbeitung gesammelt. Seit 2001 ist er freiberuflicher Mediengestalter und seit 2005 tätig für das DOCMA-Magazin.

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